Gemeindewohnungen für Erzieherinnen
Wohnungen aus dem Fundus der Gemeinde sollen künftig auch an Personal freier Träger aus Kindertagesstätten oder anderen sozialen Einrichtungen vergeben werden können. Diese Erweiterung der Geschäftsordnung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Man schaffe sich so "in erhebliches Steuerungsinstrument", heisst es in der von Räten aller Fraktionen eingebrachten Initiative. Bislang dürfen Gemeindewohnungen ausschließlich an Gemeindebedienstete vermietet werden. Mit diesen Wohnungen könne man allerdings in der immer engeren Suche nach Personal speziell in der Kinderbetreuung wuchern.
Bereitstellung von Wohnraum sei "ein erheblicher Anreiz insbesonders für Neueinsteiger", argumentiert der Antrag. Die Findung und Bindung von Personal könne "außerordentlich gefördert werden".
Künftig werden frei werdende Wohnungen der Gemeinde nun an den Gemeinderat gemeldet und der kann sie dann gegebenfalls auch zur Vermieung an die Mitarbeiter anderer Dienstherren in den örtlichen Einrichtungen freigeben.
18.11.2015 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück