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ORTSGESCHEHEN

Garagenzufahrt privatrechtlich lösen

Mit der jetzt eingeleiteten Neugestaltung eines Marktplatzes als Teil einer künftigen Ortsmitte müssen die Garagenbesitzer am Michaelianger selbst schauen, wo sie bleiben. Die veränderte Planung kappt die bisherige Zufahrt der 17 Garagen über den Stutenanger, wie er seit dem Bau der Wohnanlage Usus war. Das Rathaus steht auf dem Standpunkt, dieses private Problem müsse sich auch privatrechtlich lösen lassen, keinesfalls jedoch über Abstriche an der Qualität des neuen Ortszentrums für die Allgemeinheit.
Theoretisch ließen sich die Garagen auch über den Michaelianger anfahren, aber dazu müsste ein Privatweg geöffnet werden, den die Eigentümergemeinschaft der Wohnblöcke als Fussweg nutzt. „Ich sehe nicht ein, warum 60 Eigentümer für diese Garagensituatoon büßen sollen“, monierte Dieter Enninghorst, ein betroffener Eigentümer und Garagenbesitzer, bei der Bürgerfragestunde im Gemeinderat.
Offenbar ist der Gemeinde ein Geh- und Fahrtrecht zu den Garagen über das Grundstück des bisherigen Ladenzentrums eingeräumt, das bisher von den Garagenbesitzern genutzt wurde. Das will die Kommune allerdings in der neuen Situation eines Marktplatzes nicht weiter in Anspruch nehmen. Den Garagen sei auch ein explizites Fahrtrecht über den Privatweg am Michaelianger verbrieft, versicherte Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler, was möglicherweise über diverse Eigentümerwechsel in der Wohnanlage nicht immer weitergegeben worden sei.
Jedenfalls müsse das Zufahrtsproblem auf diesem privatrechtlichen Weg gelöst werden, beschied sie die Anfrage, „unsere Planung gibt es nicht her, da Autos durchfahren zu lassen“. Allzu dramatisch sehe sie die mögliche Belastung des Privatweges ohnehin nicht, da bereits viele der Garagen „zweckentfremdet“ seien und nicht mehr für regelmäßige Fahrbewegungen genutzt würden.
 
(hierzu ist ein Lesermail eingegangen)


19.02.2014    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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