Neun Stunden sollten reichen
Nach einjähriger Probephase mit Experimenten wird die neue Verkehrsregelung in der Gewerbestraße dauerhaft beibehalten. Dort ist nun eine maximale Parkdauer von neun Stunden erlaubt. Damit will das Rathaus den Spagat schaffen, ungewollte Dauerparker abzuhalten und gleichzeitig Betriebsangehörigen das Parken während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Vor der Ausweisung dieser Zone war die Gewerbestraße faktisch als Depot einiger Betriebe genutzt worden, die dort über Tage Lkw oder über Monate Anhänger abstellten. Der erste Versuch der Gemeinde, die Parkzeit auf fünf Stunden zu limitieren, hatte Proteste von manchen Anliegerbetrieben hervorgerufen, deren Mitarbeiter die Straße als Parkraum nutzen müssen.
Mit der Erweiterung auf neun Stunden habe es nun keinerlei Beschwerden oder Klagen von Anliegern mehr gegeben, hieß es aus dem Rathaus, die monatelange Blockierung sei aber weiterhin verhindert. Daher zog die Gemeindeverwaltung "ein durchweg positives Resümee der Testphase". Einmütig entschied daher auch der Verkehrsausschuss des Gemeinderates, die provisorische Regelung dauerhaft festzuschreiben.
30.10.2013 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück