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ORTSGESCHEHEN

Mit vielfältigen Auflagen soll's funktionieren

Die Ansiedlung eines Nutzfahrzeughändlers östlich der Mittenheimer Siedlung hat für einigen Zündstoff im Rathaus gesorgt. Der Betrieb ist auf das freigewordene Gewerbegelände am Ostrand der Siedlung gezogen, nach eigenen Angaben im guten Glauben, genehmigungsfähig zu sein. Der unmittelbare Zusammenprall von Wohnsiedlung und Gewerbegebiet ist dort ohnehin einigermaßen konfliktträchtig, ein „baurechtlicher Missstand“, wie das im Amtsdeutsch heißt.
Ein kurioser Sonderfall ist noch, dass die Grenze des baurechtlichen Gewerbegebiets durch das Grundstück verläuft. Während also für den dem Gewerbegebiet zugerechneten Teil ein Rechtsanspruch auf eine derartige Nutzung besteht, ist das für den anderen Grundstücksteil gerade nicht herleitbar.
Das Gemeindebauamt hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt einen umfangreichen Katalog an Auflagen erstellt, mit deren Einhaltung der Betrieb durchaus als verträglich angesehen werden könne. So sollen die ausgestellten Lkw des Nutzfahrzeughandels auf das östliche Grundstücksteil und damit fernab der Wohnbebauung konzentriert werden, die Anzahl der Fahrzeugbewegungen pro Tag ist limitiert. Bei Umsetzung dieser Auflagen prognostiziert ein Lärmgutachten absolute Unbedenklichkeit für die neue Wohnbebauung.
„Das Gelände ist völlig ungeeignet für diese Nutzung“, fasste hingegen Erich Elsner die Bedenken zusammen, „wir provozieren hier einen Dauerstreit“. Mit sechs zu fünf Stimmen entschied sich der Bauausschuss denkbar knapp für eine Genehmigung mit dem Auflagenkatalog.


23.07.2013    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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