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ORTSGESCHEHEN

Keine Stellplatzsatzung für das Helmholtz-Zentrum

Das Areal des Helmholtz-Zentrums wird von den Forderungen der gemeindlichen Stellplatz-Satzung ausgenommen. Der Campus des Forschungszentrums hat zwar einen eigenen Bauleitplan, in dem allerdings die Stellplatzfgrage nicht definiert ist. Deshalb würde baurechtlich nun automatisch die Gemeindesatzung greifen, die allerdings dem Helmholtz-Zentrum deutlich mehr Stellplatzbedarf aufbürden würde. Weil sich aber die Einrichtung über das übliche Maß für den öffentlichen Nahverkehr engagiere und deshalb im Gegenteil ein geringerer Stellplatzbedarf gerechtfertigt wäre, hat der Gemeinderat den Campus einstimmig vom Geltungsbereich der Satzung ausgeklammert. Hier wird weiter nach den bisherigen Maßstäben im Einzelfall entschieden.


24.10.2012    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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