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ORTSGESCHEHEN

Zu viele Ausnahmen

Einem Bauprojekt an der Haselsbergerstraße hat der Bauausschuss des Gemeinderats eine ganze Latte an Freiheiten zugestanden - für das Landratsamt zu viele. Sollte die Gemeinde nun auf ihrer Sicht beharren oder gleich die Konsequenzen aus den Vorgaben der übergeordneten Behörde ziehen?
Das Gemeindebauamt wollte auf dem ursprünglichen Ausschussbeschluss beharren, was in einen Konflikt mit dem Landratsamt münden würde. Aber was bringt das dem Bauherrn, fragten SPD und CSU unisono. Angesichts der Rechtsauffassung der übergeordneten Behörde sei es doch wohl effektiver, gleich die Konsequenzen daraus zu ziehen, anstatt einen Zwischenschritt um's Rechthaben einzuschieben.
Entstehen sollen zwei Doppelhäuser plus Garagen. Dafür müssten gleich mehrere Vorgaben des einschlägigen Bauleitplans übertreten werden. Dass die Gebäude näher als vorgeschrieben an den dahinterliegenden Bachlauf rücken, hat das Rathaus kategorisch ausgeschlossen. Bei allen anderen Ausnahmen wollte die Gemeinde aber durchaus mit sich reden lassen.
Das Landratsamt hat das in einem zentralen Punkt aber anders gesehen. Dass der Bauausschuss auch die hinterliegenden Häuser genauso hoch genehmigen wollte wie das Doppelhaus an der Straße, sei ein Verstoss gegen einen fundamentalen Kern der Quartiersgestaltung und damit nicht per Ausnahmegenehmigung aufzuheben. Sollte die Höhe unbedingt zugelassen werden, müsse der komplette Leitplan für den Straßenzug geändert werden.
Mit 10:3 Stimmen gegen die SPD verständigte sich der Ausschuss mehrheitlich auf das Procedere, bei der ursprünglichen Genehmigung zu bleiben und parallel dazu mit den Bauherrn mögliche Korrekturen am Plan zu besprechen, die auch beim Landratsamt zur Genehmigungsfähigkeit führen können. Die SPD hätte es im Sinne des Bauherrn effektiver gesehen, den beanstandeten Beschluss zu kassieren und gleich Lösungen anzupacken.


20.06.2018    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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