Flüchtlinge überwiegend anerkannt
Für die weitaus meisten Flüchtlinge in der Containersiedlung am Heuweg hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Anerkennungsverfahren mittlerweile abgeschlossen. Wenig mehr als ein Dutzend der über 110 Bewohner ist nach Angaben des Helferkreises Asyl weder als Flüchtling noch Asylbewerber anerkannt worden und hat auch kein vorläufiges Bleiberecht.
Vor allem Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern, aber auch aus Pakistan haben Ablehnungsbescheide erhalten. Für deren weitere Betreuung muss der Helferkreis besonders viel Zeit aufwenden. Außer dem eigentlichen Ablehnungsbescheid und einer Rechtshilfebelehrung enthält das in der Regel 50seitige Schreiben das Anhörungsprotokoll in Deutsch sowie eine Übersetzung in die Landessprache des Flüchtlings.
Wiederholt hätten die Helfer die Erfahrung gemacht, dass das Bundesamt Entscheidungen offenbar unter großem Zeitdruck und ohne detaillierte Kenntnis der Situation des Geflüchteten treffe, beklagen sie. Als Folge würden immer wieder Schreiben mit inhaltlichen Fehlern verschickt, die deshalb rechtlich anfechtbar seien.
Zwei zunächst abgelehnte Flüchtlinge am Heuweg sind mittlerweile von Gerichten als „subsidiär Schutzberechtigte“ anerkannt worden und dürfen vorläufig in Deutschland bleiben, weil ihnen dem Urteil der Richter zufolge bei einer Rückkehr in ihre Heimat unmenschliche Gerichtsurteile, Gewalt oder Folter drohen. Weitere Einspruchsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Einige abgelehnte Flüchtlinge haben sich über „Coming Home“-Projekte von Bundesregierung und Europäischer Union beraten lassen, mit denen die freiwillige Rückkehr in die Heimat mit Existenzgründungsförderungen, Weiterbildungen und anderen Maßnahmen unterstützt wird.
Ein Ablehnungsbescheid entzieht nach den bayerischen Regelungen auch die Arbeitserlaubnis. Ein abgelehnter Flüchtling vom Heuweg kann deshalb seiner bisherigen Arbeit in einem Schleißheimer Betrieb nicht mehr nachgehen und muss wieder von öffentlichem Unterstützungsgeld leben.
Der Helferkreis sucht aktuell Helfer mit fachjuristischen Kenntnissen oder Erfahrung mit komplexen Verwaltungsprozessen, Kontakt unter www.oberschleissheim.de/unsere-gemeinde.
01.06.2017 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück