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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Anliegerversammlung zur Nachverdichtung'

Eine Änderung des Bebauungsplanes, um zusätzliches Baurecht zu schaffen, ist eine äußerst kritische Angelegenheit. Wird es auf der Südseite des Stutenangers genehmigt, kann es auch auf der Nordseite nicht verweigert werden. Am Fohlengarten und auch an anderen Stellen in der Parksiedlung gibt es ebenfalls große Abstandsflächen, die geradezu zur Bebauung einladen.
Wird am Stutenanger zusätzliches Baurecht geschaffen, ist also die „Büchse der Pandora“ erst einmal offen, gibt es für eine massive Nachverdichtung kein Halten mehr. Der § 34 der Bayerischen Bauordnung ist in diesem Punkt sehr eindeutig.
Die Anlieger und die Gemeinderäte sollte es sich also sehr gut überlegen, welche Entscheidung sie treffen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Günter Braun
 
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20.09.2016    |    Ihre Meinung dazu...    |    nach oben    |    zurück

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