Boardinghaus durch die Hintertüre
Ein Boardinghaus sollte im Kontext mit einem Seniorenwohnheim über eine Sozialstiftung auf einem derzeit als Maschinenlager genutzten Grundstück am Ostende der Mittenheimer Siedlung errichtet werden. Das zerschlug sich im Konflikt zwischen dem Rathaus und den Bauherrn.
Nun wurde das Boardinghaus doch erreichtet, ohne Seniorenwohnheim, ohne Sozialstiftung - und ohne Genehmigung. Das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde hatte daraufhin von den Besitzern einen nachträglichen Antrag gefordert, den der Bauausschuss des Gemeinderats nun einstimmig abgelehnt hat.
In einem Bürogebäude auf dem Gelände, das ein Scharnier zwischen der Gewerbezeile südlich der Mittenheimer Siedlung und der Wohnsiedlung westlich davon bildet, sind nach Darstellung des Gemeindebauamts sieben Wohnräume mit zusammen 30 Betten eingerichtet worden. Wegen des formalen Charakter der Parzelle als Gewerbegebiet sei dies aber nicht zulässig.
Die Gemeinde hatte die Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet, nachdem auf dem Grundstück zunächst Wohncontainer aufgestellt worden waren, ebenfalls ohne Genehmigung.
15.06.2016 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück